Basis_2024

Experten mit Biss.

Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungs­recht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflicht­recht

Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungs­recht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflicht­recht

Gleich einem Geparden, der in seinen Eigenschaften hochspezialisiert ist, sind auch wir in unseren Schwerpunkten Experten. Sei es auf Aktiv- oder Passivseite, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Mit Geduld, kraftvoller Dynamik und der Schnelligkeit dieser Raubkatze begleiten wir Sie zum bestmöglichen Ergebnis – bundesweit mit unseren strategischen Standorten Köln, Hamburg und München.

Lassen Sie sich von uns Spezialisten supporten.

Versicherungs­recht

Das Versicherungsrecht gehört neben dem allgemeinen Haftpflichtrecht und dem Personenschadenrecht zu dem absoluten Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit.

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Haftpflicht­recht

Das Haftpflichtrecht, in dem wir ebenfalls auf Aktiv- und Passivseite unterwegs sind, ist vielfältig und in einer Vielzahl von Gesetzen verankert.

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Verkehrs­recht

Neben dem Versicherungsrecht bildet das Verkehrsrecht durch die überregionale Prozessführung für und gegen Versicherungsunternehmen einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

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Personen­schaden

Die Abwicklung von Personenschäden verlangt umfassendes Fachwissen. Aufgrund der gesundheitlichen Fortentwicklung zieht sich die Schadenabwicklung von schwereren Personenschäden in der Regel über mehrere Jahre hin. 

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Gutachten

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will? Als auf sämtliche versicherungsrechtliche und haftpflichtrechtliche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

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Kontakt zu unseren Anwälten

oder schreiben Sie uns eine Mail an mail@kanzlei-schlegelmilch.de 
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Fachanwälte mit Kompetenz und Biss:

Aktuelle Urteile und juristische Themen erfahren Sie auf unserem Blog

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Kann man nach einem Unwetter mit erheblichem Starkregen davon ausgehen, dass in ein Gebäude eingedrungenes Wasser auf einer Überschwemmung beruht? Diese Frage beantwortete

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Unser Gutachten – Insur21

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für Sie an.
Wenn die Versicherung nicht zahlt,
kommen wir ins Spiel!