Experten
Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflichtrecht
Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflichtrecht
Gleich einem Geparden, der in seinen Eigenschaften hochspezialisiert ist, sind auch wir in unseren Schwerpunkten Experten. Sei es auf Aktiv- oder Passivseite, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Mit Geduld, kraftvoller Dynamik und der Schnelligkeit dieser Raubkatze begleiten wir Sie zum bestmöglichen Ergebnis – bundesweit mit unseren strategischen Standorten Köln, Hamburg und München.
Lassen Sie sich von uns Spezialisten supporten.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht gehört neben dem allgemeinen Haftpflichtrecht und dem Personenschadenrecht zu dem absoluten Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit.
Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht, in dem wir ebenfalls auf Aktiv- und Passivseite unterwegs sind, ist vielfältig und in einer Vielzahl von Gesetzen verankert.
Verkehrsrecht
Neben dem Versicherungsrecht bildet das Verkehrsrecht durch die überregionale Prozessführung für und gegen Versicherungsunternehmen einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Personenschaden
Die Abwicklung von Personenschäden verlangt umfassendes Fachwissen. Aufgrund der gesundheitlichen Fortentwicklung zieht sich die Schadenabwicklung von schwereren Personenschäden in der Regel über mehrere Jahre hin.
Gutachten
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will? Als auf sämtliche versicherungsrechtliche und haftpflichtrechtliche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Kontakt zu unseren Anwälten
oder schreiben Sie uns eine Mail an mail@kanzlei-schlegelmilch.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aktuelle Urteile und juristische Themen erfahren Sie auf unserem Blog
Auffüllung ≠ Bodenplatte
Wann befinden sich Rohre noch innerhalb eines Gebäudes und wann nicht? Unter anderem mit dieser Frage hat sich das Landgericht Hamburg in dem
Zweifelsfrei ein Einbruch – oder?
Weiteres zum Einbruchdiebstahl: Auch der BGH hat sich mit dem erforderlichen Nachweis des äußeren Bilds eines Einbruchdiebstahls befasst. Mit dem Urteil vom 17.
Der bedingungsgemäße Diebstahl
Erneut beschäftigt uns die Geschäftsversicherung und der versicherte Einbruchdiebstahl. Das Oberlandesgericht München hat sich in dem Urteil vom 15.02.2024 (Az: 25 U 8641/21)
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Wann befinden sich Rohre noch innerhalb eines Gebäudes und wann nicht? Unter anderem mit dieser Frage hat sich das Landgericht Hamburg in dem
Zweifelsfrei ein Einbruch – oder?
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