Experten
Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflichtrecht
Ihre Rechtsanwälte mit den Fachgebieten Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflichtrecht
Gleich einem Geparden, der in seinen Eigenschaften hochspezialisiert ist, sind auch wir in unseren Schwerpunkten Experten. Sei es auf Aktiv- oder Passivseite, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Mit Geduld, kraftvoller Dynamik und der Schnelligkeit dieser Raubkatze begleiten wir Sie zum bestmöglichen Ergebnis – bundesweit mit unseren strategischen Standorten Köln, Hamburg und München.
Lassen Sie sich von uns Spezialisten supporten.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht gehört neben dem allgemeinen Haftpflichtrecht und dem Personenschadenrecht zu dem absoluten Schwerpunkt unserer beratenden und forensischen Tätigkeit.
Haftpflichtrecht
Das Haftpflichtrecht, in dem wir ebenfalls auf Aktiv- und Passivseite unterwegs sind, ist vielfältig und in einer Vielzahl von Gesetzen verankert.
Verkehrsrecht
Neben dem Versicherungsrecht bildet das Verkehrsrecht durch die überregionale Prozessführung für und gegen Versicherungsunternehmen einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Personenschaden
Die Abwicklung von Personenschäden verlangt umfassendes Fachwissen. Aufgrund der gesundheitlichen Fortentwicklung zieht sich die Schadenabwicklung von schwereren Personenschäden in der Regel über mehrere Jahre hin.
Gutachten
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will? Als auf sämtliche versicherungsrechtliche und haftpflichtrechtliche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Kontakt zu unseren Anwälten
oder schreiben Sie uns eine Mail an mail@kanzlei-schlegelmilch.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aktuelle Urteile und juristische Themen erfahren Sie auf unserem Blog
Eine Frage der Auslegung
Alles nur Ansichtssache? Die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen stellt ein immer wiederkehrendes Problem im Versicherungsrecht dar. Es geht wieder einmal um eine Auslandsreisekrankenversicherung
Zur arglistigen Täuschung
Wir bleiben bei der Feuerversicherung. Dieses Mal geht es um die Frage, wann eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer anzunehmen ist. Hierzu hat
(Nicht) hinreichend bestimmt?
Wann sind Regelungen in Versicherungsbedingungen hinreichend verständlich und bestimmt? Hierüber kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. Das Landgericht Mönchengladbach hat mit
Keinen Blogpost verpassen!
Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie spannende Informationen rund um die Themen Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Personenschadensrecht und Haftpflichtrecht.
Aktuelle Urteile und juristische Themen erfahren Sie auf unserem Blog
Eine Frage der Auslegung
Alles nur Ansichtssache? Die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen stellt ein immer wiederkehrendes Problem im Versicherungsrecht dar. Es geht wieder einmal um eine Auslandsreisekrankenversicherung
Zur arglistigen Täuschung
Wir bleiben bei der Feuerversicherung. Dieses Mal geht es um die Frage, wann eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer anzunehmen ist. Hierzu hat
(Nicht) hinreichend bestimmt?
Wann sind Regelungen in Versicherungsbedingungen hinreichend verständlich und bestimmt? Hierüber kommt es in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. Das Landgericht Mönchengladbach hat mit
Unser Gutachten – Insur21
kommen wir ins Spiel!