Versicherungssrecht

Feuer- und Brandversicherung

Richtige Vorgehensweise bei Gebäudebrandschäden

Diese Versicherung kann u.a. Gegenstand von Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung sein. Nicht gedeckt sind üblicherweise Schwelbrände, Sengschäden, Betriebs- und Bearbeitungsschäden, Schäden durch Erhitzungsanlagen und Stromschäden.

Ein sachgerechtes Ergebnis erreichen

Nicht selten trägt der Versicherer vor, es liege eine Eigenbrandstiftung bzw. die grobfahrlässige Herbeiführung eines Brandes vor.

Nach Abschaffung des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ spielt hier die Quotierung eine große Rolle. Ohne anwaltliche Unterstützung bzw. der Erfahrung eines Fachanwaltes kann ein sachgerechtes Ergebnis kaum erzielt werden.

Ihre Ansprüche

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass Sie zwar grundsätzlich auch Ansprüche gegenüber dem Schadenverursacher haben. Zu Bedenken ist aber dabei, dass Sie gegenüber dem Schadenverursacher nur Anspruch auf die Erstattung des Zeitwertes, bei einer Feuerversicherung hingegen Anspruch auf Neuwertentschädigung haben.

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