Versicherungssrecht

Feuer- und Brand­versicherung

Richtige Vorgehensweise bei Gebäudebrandschäden

Diese Versicherung kann u.a. Gegenstand von Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung sein. Nicht gedeckt sind üblicherweise Schwelbrände, Sengschäden, Betriebs- und Bearbeitungsschäden, Schäden durch Erhitzungsanlagen und Stromschäden.

Ein sachgerechtes Ergebnis erreichen

Nicht selten trägt der Versicherer vor, es liege eine Eigenbrandstiftung bzw. die grobfahrlässige Herbeiführung eines Brandes vor.

Nach Abschaffung des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ spielt hier die Quotierung eine große Rolle. Ohne anwaltliche Unterstützung bzw. der Erfahrung eines Fachanwaltes kann ein sachgerechtes Ergebnis kaum erzielt werden.

Wir begleiten Sie – von Anfang an!

Da bereits Fehler beim Leistungsantrag – insbesondere bei den Gesundheitsfragen – unabsehbare Folgen haben können, begleiten wir Sie gerne von Anfang an und möchten auch hier auf die Möglichkeit einer Risikovorabanfrage hinweisen. Bei einer Ablehnung werden Sie dann nicht in der HIS-Datei (Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft) aufgenommen und können mit einer weissen Weste sich bei weiteren Anbietern bewerben.

Kontaktieren Sie uns!

Informieren Sie sich jetzt, wie Sie sich in Ihrem Fall richtig verhalten. 
Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.