Verkehrsrecht

Bussgeldrecht / Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten

Richtige Vorgehensweise bei einer Verkehrsordnungs­widrigkeit

Kaum wo anders divergieren Beschlüsse und Urteile verschiedener Gerichte wie im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dauerbrenner sind hier sicherlich Geschwindigkeitsverstöße, oftmals verbunden mit einer sogenannten Kennzeichenanzeige, also die Anzeige an eine Firma als Halterin des gemessenen Fahrzeuges. 

Wir vertreten Sie

Wir formulieren für Sie die richtigen Verfahrensbestellungen und vertreten Sie als Betroffenen sowohl im Verfahren vor der Bußgeldbehörde, als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Kunst besteht hier darin, zum richtigen Zeitpunkt den richtigen Beweisantrag zu stellen.

Überprüfung der Ordnungswidrigkeit

Insbesondere in den Fällen, in denen ein Fahrverbot im Raum steht, ist die Einschaltung von Sachverständigen zwecks Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der mitgeteilten Messwerte geboten. Dies gilt umso mehr nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2020 (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18), wonach auf Antrag dem Betroffenen u.a. die gesamte Verfahrensakte, gegebenenfalls vorhandene Videoaufzeichnungen, den gegebenenfalls vorhandenen Messfilm, die gegebenenfalls vorhandenen Rohmessdaten der gegenständlichen Messung in unverschlüsselter Form, die sogenannte Lebensakte, die Bedienungsanleitung des Herstellers des verwendeten Messgerätes, der Eichschein des verwendeten Messgerätes, Ausbildungsnachweise des Messbeamten auszuhändigen sind.

Sofern die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister droht, sind Rechtsschutzversicherer in der Regel bedingungsgemäß zur Sachverständigenkostenübernahme verpflichtet.

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