Neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen (meist ausgesetzt zur Bewährung) stehen aber auch die sogenannten Nebenstrafen wie Fahrverbot (§ 44 StGB) und Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) oftmals zur Debatte.
Insbesondere im Rahmen des Tatvorwurfs einer Unfallflucht ist die Einschaltung eines Sachverständigen oftmals hilfreich.
Bedingungsgemäß sind in der Regel die Kosten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch einen Rechtschutzversicherer gedeckt.