bei Personenschaden & Schmerzensgeld gilt: bestehen sie auf ihr recht

Falsches handeln kann Schadenfall SCHMERZENSGELDANSPRÜCHE kosten

Wenn Personen an Unfällen zu Schaden kommen, wird es kompliziert. Im Gegensatz zu Sachschäden spielt hier die Höhe des Schmerzensgelds eine besonders sensible Rolle.

Die Abwicklung von Personenschäden verlangt umfassendes Fachwissen. Die Schadenabwicklung zieht sich oft über Jahre hin, nicht zuletzt aufgrund der gesundheitlichen Fortentwicklung. Dauerbrenner ist das hier in Deutschland weiterhin stiefmütterlich behandelte Schmerzensgeld. 

Die gute Nachricht: Obergerichtliche Entscheidungen aus Frankfurt am Main bringen frischen Wind in die Rechtsprechung.

Danach erfolgt nach einer zwischenzeitlich modifizierten Berechnung eine taggenaue Schmerzensgeldbemessung. Das bedeutet deutlich höhere Erstattungsbeträge, insbesondere bei schwer- bzw. schwerstgeschädigten Betroffenen.

Dauerbrenner bei Personenschaden & Schmerzensgeld: 

HWS-Distorsion

Eine Distorsion der Halswirbelsäule – zum Beispiel nach einem größeren Auffahrunfall – sorgt immer wieder für Zündstoff. Genau so sind nicht vollständig ausgeheilte Vorerkrankungen und Fehlverarbeitungen des Unfalles in vielen Fällen ein Thema, das die Beteiligten ohne Anwalt kaum lösen können. 

Verkannt wird zum Beispiel, dass der Schädiger nicht das Recht hat, auf einen gesunden Unfallbeteiligten zu treffen. Das reicht als Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, oft aus. Die Assekuranz verweist hier nicht selten auf vermeintlich fehlenden Zurechnungs- oder Rechtswidrigkeitszusammenhang. Hier sollte man zu kontern wissen.

Das Gleiche wie für Schmerzensgeld gilt auch für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Nach unseren Erfahrungen machen die Geschädigten diese Positionen viel zu selten geltend.

Zusammenspiel mit Drittleistungssystemen: Wenn Berufsgenossenschaft und Rentenversicherer nicht zahlen wollen

Nicht zu unterschätzen ist auch das Zusammenspiel mit den sogenannten Drittleistungssystemen wie zum Beispiel der Berufsgenossenschaft, Rentenversicherern, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier unterstützen wir Sie gerne bei Fragen der Anrechnung, Berücksichtigung von Forderungsübergängen sowie bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.

Zu guter Letzt beraten wir Sie kompetent in der ebenso komplexen wie haftungsträchtigen Materie des außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichs sowie der Kapitalabfindung. Wir nehmen uns für Sie die Zeit, pro und contra miteinander abzuwägen. So vermeiden Sie voreilig zu handeln und können später das bestmögliche Ergebnis einfahren.

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