Personen­schaden: Hier ist die Geltend­machung von Schmerzens­geld nur der Anfang.

Aus Unkenntnis und Nachlässigkeit werden häufig Tausende Euros verschenkt.

Wenn Personen an Unfällen zu Schaden kommen, wird es kompliziert. Im Gegensatz zu Sachschäden spielt hier die Höhe des Schmerzensgelds eine besonders sensible Rolle.

Insbesondere im Rahmen der Regulierung eines Personengroßschadens muss dringend davor gewarnt werden, die Durchsetzung entsprechender Ansprüche auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Regulierung eines Personenschadens ist nicht nur eine rechtlich schwierige Materie, sondern erfordert mit zunehmender Schadensintensität neben emphatischen Fähigkeiten in hohem Maße fachliche Expertise und Verhandlungsgeschick, um es mit der gut geschulten Assekuranz auf Augenhöhe aufnehmen zu können.

Wir nehmen uns für Sie Zeit und versuchen durch vollständige Ausschöpfung des außergerichtlichen Regulierungsrahmens mehrjährige Klageverfahren zu vermeiden. Unser Erfolg spricht für diese Methode.

Wir können Ihnen ihre Gesundheit nicht zurückgeben; wir können jedoch ihre zukünftige Lebenssituation durch unser Engagement nicht nur in finanzieller Hinsicht maßgeblich beeinflussen.

Dauerbrenner bei Personenschaden & Schmerzensgeld: 
HWS-Distorsion

Eine Distorsion der Halswirbelsäule – zum Beispiel nach einem größeren Auffahrunfall – sorgt immer wieder für Zündstoff. Genau so sind nicht vollständig ausgeheilte Vorerkrankungen und Fehlverarbeitungen des Unfalles in vielen Fällen ein Thema, das die Beteiligten ohne Anwalt kaum lösen können. 

Verkannt wird zum Beispiel, dass der Schädiger nicht das Recht hat, auf einen gesunden Unfallbeteiligten zu treffen. Das reicht als Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt, oft aus. Die Assekuranz verweist hier nicht selten auf vermeintlich fehlenden Zurechnungs- oder Rechtswidrigkeitszusammenhang. Hier sollte man zu kontern wissen.

Das Gleiche wie für Schmerzensgeld gilt auch für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Nach unseren Erfahrungen machen die Geschädigten diese Positionen viel zu selten geltend.

Zusammenspiel mit Drittleistungssystemen: Wenn Berufsgenossenschaft und Rentenversicherer nicht zahlen wollen

Nicht zu unterschätzen ist auch das Zusammenspiel mit den sogenannten Drittleistungssystemen wie zum Beispiel der Berufsgenossenschaft, Rentenversicherern, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier unterstützen wir Sie gerne bei Fragen der Anrechnung, Berücksichtigung von Forderungsübergängen sowie bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche.

Zu guter Letzt beraten wir Sie kompetent in der ebenso komplexen wie haftungsträchtigen Materie des außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichs sowie der Kapitalabfindung. Wir nehmen uns für Sie die Zeit, pro und contra miteinander abzuwägen. So vermeiden Sie voreilig zu handeln und können später das bestmögliche Ergebnis einfahren.

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Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.