Kompetentes Wissen hinsichtlich der Positionen abstrakte/konkrete Abrechnung, wirtschaftlicher/technischer Totalschaden (4-Stufentheorie des BGH), merkantile/technische Wertminderung, konkreter/pauschalierter Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Sachverständigengebühren sind unerlässlich. Insbesondere aber auch die Haftungsquotenbildung unter etwaiger Anwendung des Anscheinsbeweises bilden unser Tagesgeschäft, wobei die Behandlung von Auslandsschäden aufgrund der immer größer werdenden Mobilität bei uns eine immer größere Rolle spielt.