Da der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, das Vorliegen einer Heilbehandlung und deren medizinischen Notwendigkeit zu beweisen, ist im Streitfall die enge Zusammenarbeit mit fachkundigen medizinischen Sachverständigen unerlässlich.
Ebenso oft gestritten wird aber auch über den ausgesprochenen Rücktritt vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Ohne anwaltliche Unterstützung wird man den Versicherern kaum die Stirn bieten können, wenn dieser den Vertrag wegen vorvertraglicher Obliegenheitsverletzung aufkündigt oder anzupassen versucht. Die Gesundheitsfragen spielen mithin auch hier eine große Rolle.