Versicherungssrecht

Einbruchdiebstahl­versicherung

Ansprüche eines Einbruchdiebstahlschadens richtig geltend machen

Die Einbruchdiebstahlversicherung ist üblicherweise in der Hausratversicherung oder in der Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung mit eingedeckt. Nicht selten bestreiten die Versicherer einen versicherten Einbruch. Eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei und entsprechende Spurenfeststellungen am Tatort sind unerlässlich.

Die korrekte Schadenliste

Nicht selten bereiten unzureichende bzw. nachträglich erweiterte Schadenlisten bei der Schadenregulierung in der Hausratversicherung Probleme.

Diese sogenannten Stehgutlisten müssen sowohl beim Versicherer, als auch bei der Polizei unverzüglich eingereicht werden. Bei Abschluss des Vertrages sollte ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, die übliche 20-Prozent-Grenze für höherwertige Gegenstände heraufgesetzt und die Versicherungssumme lieber etwas höher angesetzt  werden, da man bei Wertzuwächse nur in den seltenste Fällen an eine Anpassung denkt. Die Beitragsunterschiede sind nur gering.

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