Es gibt Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof: Der VI. Zivilsenat hat seine Rechtsprechung zu den sogenannten „Schockschäden“ geändert. In dem Urteil vom 06.12.2022 (Az: VI ZR 168/21)
Je näher man der absoluten Fahruntüchtigkeit ist, desto eher kann die Kfz-Vollkaskoversicherung nach einem Unfallereignis die Leistung auf Null kürzen. So hat auch zuletzt das