Versicherungssrecht

Kranken­tagegeld­versicherung

Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall

Die Krankentagegeldversicherung, die auch als Verdienstausfall-Versicherung bezeichnet wird, ist sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige von großer Bedeutung, um infolge von Krankheit oder Unfall wegfallendes Einkommen abzusichern.

Die Beweislast des Versicherungsnehmers

Maßgebliches und hier oft im Streit stehendes Leistungsmerkmal ist die Arbeitsunfähigkeit, die medizinisch festgestellt worden sein muss. Der Versicherungsnehmer darf seine bisherige berufliche Tätigkeit in keiner Weise ausüben können. Er darf sie auch nicht tatsächlich ausüben und er darf auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Erforderlich ist für den Leistungszeitraum eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit.

Die Beweislast trifft voll und ganz den Versicherungsnehmer.

Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit?

Dauerstreitpunkt ist hier der Einwand des Versicherers, dass im Rahmen einer Nachprüfung Berufsunfähigkeit festgestellt worden sei, was das Ende der Krankentagegeldleistungen bedingt.

Juristisches know how ist hier ebenso unverzichtbar wie die enge Zusammenarbeit mit fachkundigen Medizinern, auch wenn der Versicherer für den Eintritt der Berufsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelastet ist.

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