Versicherungssrecht

Leitungs­wasser­versicherung

Frost-, Bruch- und Nässeschäden geltend machen

Eingedeckt sind in der Leitungswasserversicherung Frost- und Bruchschäden einerseits und Schäden durch Leitungswasser (Nässeschäden) andererseits.

Die genauen Versicherungsbedingungen

Nach einer einheitlichen Grundformel ist unter Leitungswasser das Wasser zu verstehen, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Hinsichtlich der Frost- und Bruchschäden kommt es letztlich auf den Wortlaut der allgemeinen Versicherungsbedingungen an.

Primär ist auf das Wortverständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen. Gleiches gilt für die Vielzahl der Gefahrenausschlüsse.

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