Ein weiterer Grund für den starken Anstieg dürfte sicherlich das ARAG/Garmenbeck-Urteil des BGH aus 1997 sein, wonach der Aufsichtsrat aus rechtlichen Gründen seinen Vorstand in die Pflicht nehmen muss, wenn Indizien dafür vorliegen, dass Vorstandsorgane eine Pflichtverletzung begangen haben. Die Verschärfung der Datenschutzregulierung in Europa mit der Einführung von hohen Bußgeldern wird die Zahl der D&O-Fälle weiter ansteigen lassen.
Mithin ist jeder Manager, der aufgrund seiner Funktion einem nicht unerheblichen Risiko ausgesetzt ist, gut beraten, für einen angemessenen D&O-Versicherungsschutz Sorge zu tragen.