Wir legen uns
für Sie an.

Wenn die Versicherung nicht zahlt,
kommen wir ins Spiel!

Wir legen uns für Sie an.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, kommen wir ins Spiel!

Fall 1

Nach einem Starkregen (mehr als 25 Liter pro Stunde und Quadratmeter) läuft die versiegelte Terrasse voll und Wasser dringt in den Keller und das Erdgeschoss ein. Großteile des Inventars und des Gebäudes werden hierbei zerstört. Der Versicherer wendet ein, dass das versicherte Merkmal der Überschwemmung nicht gegeben ist…

die Versicherung zahlt nicht.

Fall 2

Es gab einen Brand, Brandursache der Toaster. Ihre Wohnung ist verrußt, sämtliche Gegenständenicht mehr nutzbar und die Nachbarwohnung gerät in Mitleidenschaft. Über Rücklagen verfügen Sie nicht. Sie haben zum Glück eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen…

aber die Versicherung zahlt nicht.

Fall 3

Ein kleines Kind zieht Ihrem brav neben Ihnen sitzenden Hund am Schwanz. Der Hund schnappt nur leicht zu, aber das Kind erleidet unglücklicherweise schwere Verletzungen. Vernünftigerweise verfügen Sie über eine Tierhaftpflichtversicherung

aber die Versicherung zahlt nicht.

Dies sind nur drei Beispiele, bei denen viele Fragen und sogar Existenzängste aufkommen können.

„Wieso übernimmt die Versicherung meine Kosten nicht? Zurecht oder liegt hier ein Fehler vor? Bin ich selbst Schuld an dem Eintritt des Versicherungsfalls? Ist es überhaupt ein Versicherungsfall? Kann ich, und wenn wie, Schadenersatz bzw. Deckung verlangen?

Hier kommen wir / INSUR21 ins Spiel und helfen Ihnen gerne weiter!

Als auf sämtliche versicherungsrechtliche und haftpflichtrechtliche Angelegenheiten spezialisierte Kanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Was benötigen wir dafür?

Wir benötigen dafür Ihre Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Allgemeine und Besondere Bedingungen), eine genaue Schilderung des Schadenherganges und gegebenenfalls bereits geführte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wir erstellen Ihnen eine wissenschaftliche gutachterliche Ersteinschätzung fallbezogen zu einem Stundensatz von 250,00 € netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Schätzen wir vorab den Stundenaufwand mit über 2 Stunden ein, erhalten Sie von uns vor Tätigkeitsaufnahme einen Gebührenvoranschlag. Auf Wunsch kann selbstverständlich auch ein Pauschalpreis vereinbart werden.

Das Gutachten ist zu Ihren Gunsten ausgefallen und Sie möchten die Angelegenheit nun weiter verfolgen?

Bei unserer weitergehenden Beauftragung rechnen wir die Gutachtenkosten natürlich auf unsere später entstehenden Gebühren an. Es entstehen mithin keine Kosten doppelt. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen wir mit dieser Kontakt auf und rechnen die gesetzlichen Gebühren mit dem Versicherer ab. Allein der etwaig vereinbarte Selbstbehalt wäre dann noch von Ihnen zu entrichten.

Soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Verfolgung Ihrer Ansprüche nicht hergeben, arbeiten wir auch auf Erfolgshonorar-Basis nach § 4a RVG. Scheuen Sie sich nicht uns hierauf anzusprechen.

Kontaktieren Sie uns!

Informieren Sie sich jetzt, wie Sie sich in Ihrem Fall richtig verhalten. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.