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Jetzt wird’s richtig teuer: Die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkatalogs

Jetzt wird’s richtig teuer: Die wichtigsten Änderungen des neuen Bußgeldkatalogs

Seit dem 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen, bei falschem Parken und Halten, sowie auch bei unerlaubtem Nutzen einer Rettungsgasse.

Die Bußgelder Geschwindigkeitsverstöße betreffend wurden deutlich erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Stand für normale Pkws bis 3,5 Tonnen zusammen. Die Höhe der Geldbuße nach dem alten Bußgeldkatalog steht in Klammern hinter dem nun geltenden Betrag.

ÜberschreitungGeldbuße innerorts in EuroGeldbuße außerorts in EuroPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 (15)20 (10)
11 – 15 km/h50 (25)40 (20)
16 – 20 km/h70 (35)60 (30)
21 – 25 km/h115 (80)110 (70)1
26 – 30 km/h180 (100)150 (80)1
31 – 40 km/h260 (160)200 (120)2 bzw. 1(1 Monat)
41 – 50 km/h400 (200)320 (160)2(1 Monat)
51 – 60 km/h560 (280)480 (240)2

2 Monate bzw. 1 Monat

61 – 70 km/h700 (480)600 (440)2

3 Monate bzw. 2 Monate

über 70 km/h800 (680)700 (600)23 Monate

Auch für Falschparker wird es in Zukunft teurer. Geldbußen bis zu 110 € werden fällig für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Bisher wurden hier – sofern überhaupt bußgeldbewehrt – höchstens 70 € fällig. Zudem sind deutlich mehr Halte- und Parkverstöße auch mit der Eintragung von 1 Punkt in das Fahreignungsregister verbunden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verstoß mit der Behinderung oder Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer einhergeht oder der Verstoß besonders lange andauert. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß sind Bußgelder bis zu 25 € vorgesehen. Beim unberechtigten Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge werden 55 € fällig.

Außer dem Nichtbilden einer Rettungsgasse ist nun auch die unerlaubte Nutzung einer solchen bußgeldbewehrt. Für diese Verhaltensweisen werden Bußgelder zwischen 200 € und 320 € fällig. Zudem ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Neben weiteren Bußgeldanpassungen ist nun mit vorgesehenen Bußgeldern bis zu 100 € insbesondere die Ahndung von „Auto-Posing“ möglich. Darunter fällt beispielsweise das unnütze Hin- und Herfahren mit Belästigung anderer und auch eine unnötige Lärm- oder Abgasbelastung. Neu ist auch, dass Lkws innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 70 € und die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Auch für E-Scooter-Fahrer wird es teurer: Wer unerlaubt Gehweg, Seitenstreifen oder Grünanlagen nutzt oder den Radweg in falscher Richtung befährt, muss künftig mindestens 55 € zahlen.

Seit dem 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen, bei falschem Parken und Halten, sowie auch bei unerlaubtem Nutzen einer Rettungsgasse.

Die Bußgelder Geschwindigkeitsverstöße betreffend wurden deutlich erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Stand für normale Pkws bis 3,5 Tonnen zusammen. Die Höhe der Geldbuße nach dem alten Bußgeldkatalog steht in Klammern hinter dem nun geltenden Betrag.

ÜberschreitungGeldbuße innerorts in EuroGeldbuße außerorts in EuroPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 (15)20 (10)
11 – 15 km/h50 (25)40 (20)
16 – 20 km/h70 (35)60 (30)
21 – 25 km/h115 (80)110 (70)1
26 – 30 km/h180 (100)150 (80)1
31 – 40 km/h260 (160)200 (120)2 bzw. 1(1 Monat)
41 – 50 km/h400 (200)320 (160)2(1 Monat)
51 – 60 km/h560 (280)480 (240)2

2 Monate bzw. 1 Monat

61 – 70 km/h700 (480)600 (440)2

3 Monate bzw. 2 Monate

über 70 km/h800 (680)700 (600)23 Monate

Auch für Falschparker wird es in Zukunft teurer. Geldbußen bis zu 110 € werden fällig für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Bisher wurden hier – sofern überhaupt bußgeldbewehrt – höchstens 70 € fällig. Zudem sind deutlich mehr Halte- und Parkverstöße auch mit der Eintragung von 1 Punkt in das Fahreignungsregister verbunden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verstoß mit der Behinderung oder Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer einhergeht oder der Verstoß besonders lange andauert. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß sind Bußgelder bis zu 25 € vorgesehen. Beim unberechtigten Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge werden 55 € fällig.

Außer dem Nichtbilden einer Rettungsgasse ist nun auch die unerlaubte Nutzung einer solchen bußgeldbewehrt. Für diese Verhaltensweisen werden Bußgelder zwischen 200 € und 320 € fällig. Zudem ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Neben weiteren Bußgeldanpassungen ist nun mit vorgesehenen Bußgeldern bis zu 100 € insbesondere die Ahndung von „Auto-Posing“ möglich. Darunter fällt beispielsweise das unnütze Hin- und Herfahren mit Belästigung anderer und auch eine unnötige Lärm- oder Abgasbelastung. Neu ist auch, dass Lkws innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 70 € und die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister.

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Die Bußgelder Geschwindigkeitsverstöße betreffend wurden deutlich erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Stand für normale Pkws bis 3,5 Tonnen zusammen. Die Höhe der Geldbuße nach dem alten Bußgeldkatalog steht in Klammern hinter dem nun geltenden Betrag.

ÜberschreitungGeldbuße innerorts in EuroGeldbuße außerorts in EuroPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 (15)20 (10)
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16 – 20 km/h70 (35)60 (30)
21 – 25 km/h115 (80)110 (70)1
26 – 30 km/h180 (100)150 (80)1
31 – 40 km/h260 (160)200 (120)2 bzw. 1(1 Monat)
41 – 50 km/h400 (200)320 (160)2(1 Monat)
51 – 60 km/h560 (280)480 (240)2

2 Monate bzw. 1 Monat

61 – 70 km/h700 (480)600 (440)2

3 Monate bzw. 2 Monate

über 70 km/h800 (680)700 (600)23 Monate

Auch für Falschparker wird es in Zukunft teurer. Geldbußen bis zu 110 € werden fällig für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Bisher wurden hier – sofern überhaupt bußgeldbewehrt – höchstens 70 € fällig. Zudem sind deutlich mehr Halte- und Parkverstöße auch mit der Eintragung von 1 Punkt in das Fahreignungsregister verbunden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verstoß mit der Behinderung oder Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer einhergeht oder der Verstoß besonders lange andauert. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß sind Bußgelder bis zu 25 € vorgesehen. Beim unberechtigten Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge werden 55 € fällig.

Außer dem Nichtbilden einer Rettungsgasse ist nun auch die unerlaubte Nutzung einer solchen bußgeldbewehrt. Für diese Verhaltensweisen werden Bußgelder zwischen 200 € und 320 € fällig. Zudem ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Neben weiteren Bußgeldanpassungen ist nun mit vorgesehenen Bußgeldern bis zu 100 € insbesondere die Ahndung von „Auto-Posing“ möglich. Darunter fällt beispielsweise das unnütze Hin- und Herfahren mit Belästigung anderer und auch eine unnötige Lärm- oder Abgasbelastung. Neu ist auch, dass Lkws innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 70 € und die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Auch für E-Scooter-Fahrer wird es teurer: Wer unerlaubt Gehweg, Seitenstreifen oder Grünanlagen nutzt oder den Radweg in falscher Richtung befährt, muss künftig mindestens 55 € zahlen.

Seit dem 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen, bei falschem Parken und Halten, sowie auch bei unerlaubtem Nutzen einer Rettungsgasse.

Die Bußgelder Geschwindigkeitsverstöße betreffend wurden deutlich erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Die folgende Tabelle fasst den aktuellen Stand für normale Pkws bis 3,5 Tonnen zusammen. Die Höhe der Geldbuße nach dem alten Bußgeldkatalog steht in Klammern hinter dem nun geltenden Betrag.

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bis 10 km/h30 (15)20 (10)
11 – 15 km/h50 (25)40 (20)
16 – 20 km/h70 (35)60 (30)
21 – 25 km/h115 (80)110 (70)1
26 – 30 km/h180 (100)150 (80)1
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2 Monate bzw. 1 Monat

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Auch für Falschparker wird es in Zukunft teurer. Geldbußen bis zu 110 € werden fällig für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Bisher wurden hier – sofern überhaupt bußgeldbewehrt – höchstens 70 € fällig. Zudem sind deutlich mehr Halte- und Parkverstöße auch mit der Eintragung von 1 Punkt in das Fahreignungsregister verbunden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verstoß mit der Behinderung oder Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer einhergeht oder der Verstoß besonders lange andauert. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß sind Bußgelder bis zu 25 € vorgesehen. Beim unberechtigten Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge werden 55 € fällig.

Außer dem Nichtbilden einer Rettungsgasse ist nun auch die unerlaubte Nutzung einer solchen bußgeldbewehrt. Für diese Verhaltensweisen werden Bußgelder zwischen 200 € und 320 € fällig. Zudem ist ein Fahrverbot von 1 Monat vorgesehen und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.

Neben weiteren Bußgeldanpassungen ist nun mit vorgesehenen Bußgeldern bis zu 100 € insbesondere die Ahndung von „Auto-Posing“ möglich. Darunter fällt beispielsweise das unnütze Hin- und Herfahren mit Belästigung anderer und auch eine unnötige Lärm- oder Abgasbelastung. Neu ist auch, dass Lkws innerorts aus Gründen der Verkehrssicherheit beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bei Nichtbefolgen droht ein Bußgeld von 70 € und die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister.

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