Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fängt die finanziellen Einbußen auf, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben kann. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erfolgt zumeist als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung, genannt Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Es werden aber auch weiterhin klassische Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) angeboten, also ohne Bindung an eine Lebensversicherung.
Da sich der Begriff der Berufsunfähigkeit nicht nur bei den BU-Versicherungen findet, sondern auch bei der privaten Krankentagegeldversicherung und im Sozialversicherungsrecht ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts unabdingbar. Entscheidend ist letztlich darauf abzustellen, ob der Versicherungsnehmern nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen konkreten Beruf dauerhaft mindestens zu 50 % auszuüben.
Von maßgeblicher Bedeutung sind denn auch die in den Versicherungsbedingungen aufgenommenen Verweisungsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit besteht, wenn der Versicherte an Stelle seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Erfahrung und unter Wahrung der bisherigen Lebensstellung eine andere Tätigkeit ausüben kann.
Die konkrete Verweisungsklausel ermöglicht dem Versicherer, den Versicherten auf eine andere tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zu verweisen, die der Wissenskomponente und der sozialen Komponente gerecht wird. Insbesondere bei diesen Verweisungsklauseln ist das Streitpotenzial immens.
Da bereits Fehler beim Leistungsantrag unabsehbare Folgen haben können, begleiten wir Sie von Anfang an und vermitteln gerne erfahrene medizinische Berater bzw. Gutachter, da maßgebliche Gesichtspunkte nicht selten den medizinischen Bereich betreffen.