
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht ist vielfältig und komplex. Anders wie in anderen Rechtsgebieten gibt es im Beamtenrecht kein einheitliches und allumfassendes (Beamten-)Gesetz. Abgesehen von der Differenzierung nach Landes- und Bundesrecht sind die unterschiedlichen Bereiche des Beamtenrechts auf eine Vielzahl von Einzelgesetze verteilt. Die Rechtsfortbildung durch Gerichte ist im Beamtenrecht von großer Bedeutung, was auf nicht zeitgemäße Gesetzeslagen bzw. anhaltende Reformbedürftigkeit der Bundes- und Landesgesetze zum Beamtenrecht zurückzuführen ist. Die Kenntnis aktueller Rechtsprechung ist mithin Grundvoraussetzung, um dem Dienstherrn erfolgreich Paroli bieten zu können. Gerne unterstützen wir Sie dabei, insbesondere in den Bereichen: